Erfahrung im Umgang mit Tieren von Kindesbeinen an, breiter naturwissenschaftlicher Hintergrund, damit verbundene naturwissenschaftliche Neugier und Praxiserfahrung in der Schädlingsbekämpfung - darauf bauen meine Gutachten auf.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Zugleich wird von ihren Gutachten hohe fachliche Kompetenz erwartet, die zur Grundlage privater, gerichtlicher oder unternehmerischer Entscheidungen werden kann. Dienstleistungen zu erbringen, die an hohen Qualitätsstandards gemessen werden, ist somit Anforderung und zugleich Anspruch öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Gerichte,
öffentliche Einrichtungen,
Unternehmen,
Versicherungen,
Wohnungsbaugesellschaften,
Immobilienverwaltungen,
Bauträger,
Privatkunden oder
all die, die Gutachten zuvor beschriebener Qualität beauftragen möchten
Dabei kann es beispielweise darum gehen,
bei unterschiedlichen Standpunkten, Streitfragen oder Beurteilungen zwischen Parteien das Gutachten eines Sachverständigen als einer neutralen, unabhängigen Instanz einzuholen,
von einem Sachverständigen ein Gutachten zu einer speziellen Frage zu bekommen,
Vorgehen oder Vergaben seitens Kommunen oder öffentlicher Einrichtungen bezüglich Schädlingsbefallskontrolle zu überdenken oder an neuen Vorgaben ausrichten zu wollen,
Planern, Bauherren, Architekten, Immobilienkäufern auf unabhängiger, unparteiischer Basis in Sachverständigengutachten Empfehlungen für Entscheidungen oder vorbeugende Prophylaxemaßnahmen zu liefern.
Haben Sie klärungsbedürftige Fragen? Sprechen Sie mich an.
Dr. Georg Eckel
von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung. Zuständig: Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Rotdornweg 9
48465 Schüttorf